Um eine Gesetzeslücke zu schließen, beginnen italienische Lebensgemeinschaften, ob hetero- oder homosexuell, sich eigenständig durch sogenannte „Zusammenlebensverträge“ zu regeln – private Vereinbarungen, die, vor einem Notar beglaubigt, bestimmte Aspekte des Familienlebens regeln können. Aber wie funktionieren sie? Und welche Bereiche können geschützt werden? DAS INTERVIEW MIT DEM EXPERTEN «Um sich abzusichern, ist die standesamtliche Ehe besser» Schützen Zusammenlebensverträge die Paare tatsächlich? Wir haben Corinna Marzi, Expertin für Familienrecht in Rom, gefragt. Was sind die Unterschiede zwischen diesen Verträgen und der standesamtlichen Ehe? Im Vergleich zur standesamtlichen Ehe begründen diese Vereinbarungen kein Verwandtschaftsverhältnis und haben auch keine erbrechtlichen Auswirkungen. Außerdem sehen sie selten einen Schutz für den schwächeren Partner vor. Paare, die sich auch nur ansatzweise rechtlich binden wollen, wählen in der Regel die Ehe. Wichtig wäre hingegen die Einführung eines rechtlichen Schutzes für homosexuelle Paare, die gesetzlich keinen angemessenen Schutz finden und gezwungen sind, auf diese Vereinbarungen zurückzugreifen, die sie jedoch nicht vollständig schützen. Stehen wir in Italien in diesem Bereich vor dem absoluten Nullpunkt? Leider ja. Abgesehen von einigen sporadischen Rechten, wie dem Recht auf Eintritt in den Mietvertrag im Todesfall und dem Recht auf Schadensersatz bei einem tödlichen Verkehrsunfall, hat der überlebende Partner keine weiteren Erbrechte. Das Gesetz schützt nur die während der Partnerschaft geborenen Kinder, indem es ihnen Unterhaltszahlungen zuspricht. Außerdem wird in der Regel dem Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich wohnen, die Ehewohnung zugewiesen, und zwar nur solange, bis diese wirtschaftlich unabhängig sind und nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben. Kann das Register der eingetragenen Partnerschaften eine Alternative zur standesamtlichen Ehe sein? Ich glaube nicht, dass es irgendeinen Schutz bietet, sondern nur dazu dient, ein stabiles Zusammenleben nachzuweisen. Die meisten heterosexuellen Lebensgemeinschaften hätten, wenn sie mehr Rechte und Pflichten wollten, die Möglichkeit der standesamtlichen Ehe. Wenn sie diese nicht wählen, ist offensichtlich, dass einer der beiden Partner keine rechtliche Bindung eingehen möchte. Es sind die homosexuellen Paare, denen jeglicher rechtlicher Schutz fehlt und für die es richtig und zivilisiert wäre, ein Gesetz wie das der „Eingetragenen Lebensgemeinschaften“ in Deutschland vorzusehen. Beitrag von Alessia Lucchese.

